Herr L. hat uns durch hartnäckigen Schriftverkehr, bei einer Investition in ein BHKW, Fördergelder in Höhe von über 11.000,- € eingefordert. Hierfür vielen Dank!
Fahrdienste 2014
Veröffentlicht am 11.11.2015
Unterstützende Fahrdienste für ein Transportunternehmen.
BS Beckord GmbH
Veröffentlicht am 01.11.2013
2013 Erfolgreicher Aufbau eines Personaldienstleisters
Neukundenaquise, Mitarbeiterrekrutierung, Kundenbetreuung, Mitarbeiterbetreuung
Einspruch BG
Veröffentlicht am 10.04.2013
Durch einen einfachen Widerspruch einmalig 10.000,- € und 600,- € monatlich erhalten. Vielen Dank!
TORAI S.á.r.l.
Veröffentlicht am 31.01.2013
2012 Erfolgreicher Vertrieb von Kunststoff-Keilen (Plz 40 -39)
Aufbau des Vertriebsgebietes und Betreuung von Altkunden (Baustofffachhändler und Handwerker)
Gewusst? Online-Vertrieb
Veröffentlicht am 06.10.2011
Online-Verkäufe (z.B. über Ebay) sind unter Umständen eine gewerbliche Aktivität, die Sie melden und versteuern müssen. Wenn Sie hauptsächlich als 'privater Verkäufer' gebrauchte Gegenstände aus Ihrem Haushalt verkaufen, dann müssen Sie diese Verkäufe wahrscheinlich nicht melden. Wenn Sie allerdings ein sehr aktiver Verkäufer sind und für Ihre Verkäufe Gewinne verbuchen oder Sammlerstücke verkaufen, dann müssen Sie die Gewinne aus Ihren Verkäufen melden, versteuern und eventuell Gewerbe anmelden.
Individuell nach Ihren Wünschen gestalten: |